Familienunternehmen in 5. Generation · Persönliche Beratung · Seit 1883

Fahnen für Behörden, Kommunen und Ämter

Fahnen für Behörden, Kommunen und Ämter
Ob Rathaus, Landratsamt oder Ministerium: Wir beliefern öffentliche Institutionen mit Länderflaggen, Trauerbeflaggung und der passenden Ausstattung für Sitzungssäle und Amtsgebäude – inklusive der besonderen Vorgaben, die für Behörden gelten.

Für die Beflaggung am Amtsgebäude liefern wir Länderflaggen mit und ohne Wappen, dauerhaft montiert am Fahnenmast. Dabei kennen wir die Bundesadler-Regelung für die Bundesdienstflagge ebenso wie die korrekte Ausführung der Trauerbeflaggung – ob Halbmast oder mit Trauerflor, je nach Fahnenart und Anlass.

Für den Innenbereich, etwa Sitzungssäle, Empfangsräume oder als Hintergrund bei Pressekonferenzen, eignen sich unsere Raumständer für bis zu neun Fahnen gleichzeitig, aus Messing oder verchromt. Für kurzfristige Ankündigungen und Veranstaltungshinweise setzen viele Kommunen auf Spannbanner, die sich unkompliziert an Zäunen, Gittern oder Gerüsten befestigen lassen.

Wir beraten Sie gerne zu den technischen und protokollarischen Anforderungen, die für Ihre Institution gelten.

Fahnen und Zubehör für öffentliche Institutionen
Drei Roll-Ups stehen nebeneinander.
Roll-Ups

Für Empfänge, Pressekonferenzen und Informationsveranstaltungen.